EU-Verordnung 2019/947

Drohnenführerschein im Wallet

Wandle deinen EU-Drohnenführerschein in einen digitalen Apple Wallet Pass um. PDF hochladen, einmal zahlen — und deinen Führerschein immer griffbereit auf dem Handy haben.

LogoEU-certifikat för fjärrpilot
PILOTNAMN
Erik Lindgren
REGISTRERINGSNUMMER
SWE-RP-q8m3w5rx
KATEGORIER
A1/A3, A2
UTFÄRDAT AV
Transportstyrelsen (Sverige)
UTGÅR
08.03.2031

Was ist der EU-Drohnenführerschein?

Der EU-Drohnenführerschein ist ein Pflichtdokument für alle Drohnenpiloten in der Europäischen Union. Seit dem 1. Januar 2021 gilt die EU-Verordnung 2019/947, die einheitliche Regeln für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in Europa festlegt.

In Deutschland wird der Drohnenführerschein vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ausgestellt. Die Prüfung kann online über das LBA-Portal abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung erhältst du dein Zertifikat als PDF-Dokument — dieses kannst du mit drone-pass.com in einen digitalen Wallet Pass umwandeln.

Jeder, der eine Drohne mit einem Gewicht von 250 Gramm oder mehr fliegen möchte — oder eine Drohne mit Kamera, unabhängig vom Gewicht — benötigt mindestens den EU-Kompetenznachweis A1/A3.

Kategorien A1/A3 und A2 erklärt

A1/A3

Kleiner Drohnenführerschein

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist Pflicht für Drohnen ab 250g oder mit Kamera. Unterkategorie A1 erlaubt das Fliegen leichter Drohnen (unter 250g) in der Nähe von Menschen. A3 erlaubt schwerere Drohnen, aber nur in sicherem Abstand zu Menschen. Online-Prüfung beim LBA, 5 Jahre gültig.

A2

Großer Drohnenführerschein

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 berechtigt zum Fliegen von Drohnen bis 4 kg in der Nähe von unbeteiligten Personen. Voraussetzung ist der A1/A3-Kompetenznachweis, praktische Selbstschulung und eine beaufsichtigte Theorieprüfung. 5 Jahre gültig.

LBA und nationale Luftfahrtbehörden

Obwohl die EU-Verordnung europaweit gilt, wird der Drohnenführerschein von der jeweiligen nationalen Luftfahrtbehörde ausgestellt. Die wichtigsten Behörden in der EU:

LandBehörde
DeutschlandLuftfahrt-Bundesamt (LBA)
ÖsterreichAustro Control
SchweizBAZL / OFAC
NiederlandeRDW / ILT
FrankreichDGAC
ItalienENAC
SpanienAESA

Häufig gestellte Fragen

Was ist der EU-Drohnenführerschein?
Der EU-Drohnenführerschein (offiziell: EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten) ist ein Zertifikat gemäß EU-Verordnung 2019/947. Er berechtigt zum Fliegen von Drohnen in der Offenen Kategorie und wird von der nationalen Luftfahrtbehörde ausgestellt — in Deutschland vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Welche Kategorien gibt es beim Drohnenführerschein?
Es gibt den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein) für leichte Drohnen und den EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 (großer Drohnenführerschein) für Drohnen bis 4 kg in der Nähe von Menschen. A1/A3 erfordert eine Online-Prüfung, A2 zusätzlich Praxisübungen und eine Präsenzprüfung.
Wie lange ist der Drohnenführerschein gültig?
Sowohl der A1/A3-Kompetenznachweis als auch das A2-Fernpiloten-Zeugnis sind jeweils 5 Jahre gültig. Zur Verlängerung muss vor Ablauf ein Online-Auffrischungskurs absolviert und die Prüfung erneut bestanden werden.
Gilt mein deutscher Drohnenführerschein in anderen EU-Ländern?
Ja. Gemäß EU-Verordnung 2019/947 ist der EU-Drohnenführerschein in allen EU- und EFTA-Mitgliedstaaten gültig. Ein in Deutschland ausgestellter Führerschein wird in Frankreich, Spanien, Italien und allen anderen EU-Ländern anerkannt.
Kann ich meinen Drohnenführerschein in Apple Wallet speichern?
Ja! Mit drone-pass.com kannst du dein EU-Drohnenführerschein-PDF in einen digitalen Apple Wallet Pass umwandeln. Einfach PDF hochladen, €2,99 zahlen und den Pass sofort erhalten. Er enthält deinen Namen, Registrierungsnummer, Kategorien und einen QR-Code zur Verifizierung.

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